Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)...

...für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Diese Vertragsbedingungen finden Anwendung auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmern und dem YAMAHA sporttouring club suisse resp. der Veranstaltungsleitung.

 
-> Zahlungsbedingungen können beiden den Anlassbeschreibungen auch abweichend geregelt werden.
 
 
1. Anmeldung

Die Anmeldung ist für die teilnehmende Person verbindlich. Der Teilnahmevertrag zwischen ihr und der Veranstaltungsleitung des YAMAHA sporttouring club suisse wird mit der Anmeldebestätigung abgeschlossen.

 
2. Anzahlung/Restzahlung*

Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung wird (kann) eine Anzahlung fällig werden. Die Restzahlung ist 15 Tage vor Beginn resp. bei Aufforderung der Veranstaltungsleitung zu zahlen.

* sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders geregelt

 
3. Leistung und Preis

Die in unseren Preisen enthaltenen Leistungen sind:

  • Veranstaltungsführung
  • Bei mehrtägigen Anlässen Übernachtung(en) in den ausgewählten Hotels und für die gewünschte Dauer, im Einzel- oder Doppelzimmer
  • Streckenplanung und Führung: Kann aus wichtigen Gründen jederzeit geändert werden.
  • Sonstige Leistungen gemäss Ausschreibung
 
4. Rücktritt, Ersatzpersonen, Nichtantritt und Nicht­in­an­spruchnahme von Leistungen

Wer sich zu einer Veranstaltung angemeldet hat, aber selber nicht teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, bis zum Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson für die Teilnahme vorzuschlagen. Die Veranstaltungsleitung kann die Teilnahme eines Dritten ablehnen, wenn dieser den Teilnahmebedingungen nicht entspricht. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften der Anmeldende und diese Ersatzperson gegenüber der Veranstaltungsleitung als Solidarschuldner für den gesamten Veranstaltungspreis. Tritt eine angemeldete Person nach Erhalt der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurück, stehen der Veranstaltungsleitung folgende Zahlungen zu, sofern nicht anders geregelt:

Rücktritt..

  • bis 60 Tage vor Tourenbeginn 25% des Teilnahmepreises
  • bis 28 Tage vor Tourenbeginn > 50% des Teilnahmepreises
  • bis 14 Tage vor Tourenbeginn > 75% des Teilnahmepreises
  • ab 14 Tagen bis Beginn/Nichterscheinen ganzer Teilnahmepreis.

Massgeblich für die Berechnung aller Fristen ist, auch bei telefonischer Abmeldung, jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Veranstaltungsleitung.

Wir empfehlen den teilnehmenden Personen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung.

 
5. Teilnehmer-Zusicherungen

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber eines gültigen Führerausweises zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit einem YAMAHA-Motorrad über 600ccm teil, das für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand ist. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung bei guter körperlicher und geistiger Verfassung und mit ordnungsgemässer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Bekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.

 
6. Veranstaltungsleitung

Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, für die gesamte Zeit der Veranstaltung, für die Teilnehmer verbindliche Weisungen zu erlassen.

 
7. Beachten von Weisungen

Verstösst ein Teilnehmer gegen die geltenden Sicherheitsvorschriften oder gegen die Weisungen der Veranstaltungsleitung oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemässe Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet, verletzt oder geschädigt, hat die Veranstaltungsleitung das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung jeglicher Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschliessen.

 
8. Versicherung

Der Teilnehmer erklärt durch seine definitive Anmeldung, dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm evtl. verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach-, Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Im Angebot der Veranstaltungsleitung resp. des YAMAHA sporttouring club suisse sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen.

 
9. Haftungsverzicht

Der Club lehnt jede Haftung ab. Die Versicherung bei allen Aktivitäten und Veranstaltungen des Clubs ist Sache der Teilnehmer. Die Teilnehmer verzichten gegenüber dem Club, seinen beauftragten Personen, der Leitung von Veranstaltungen des Clubs und deren Helfern sowie gegenüber allen mit den Anlässen betrauten Mitarbeitern und Hilfspersonen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der Veranstaltung entstehen könnten. Wird der Club für Schäden belangt, welche ein Teilnehmer verursacht oder mitverursacht hat, befreit dieser Teilnehmer den Club von jeglicher Schadenersatzpflicht. Soweit der Club die Dienste der Leitung der Veranstaltung in Anspruch nimmt, steht der Club lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein.

     
10. Bild-, Video- und Tonaufnahmen Mit der Anmeldung an einen Anlass anerkennt das angemeldete Mitglied, dass der Yamaha sporttouring club suisse Bild-, Video- und Tonaufnahmen seiner/ihrer Person, die bei Anlässen entstanden sind, verwenden darf. Dies beinhaltet die Verwendung als allgemeines Werbematerial für den Club (Broschüre, Videofilm, CD, Plakate etc.); zur Illustration von Berichten; zur Veröffentlichung auf der Internetseite und in Sozialen Medien des Clubs; zur Herstellung von Informations- oder Dekorationsmaterial u.A. bei Anlässen des Clubs oder für ähnliche Zwecke. Eine Überlassung an Dritte ist nicht vorgesehen, kann jedoch bei Verbreitung auf Sozialen Medien nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Weder der Club, seine Mitglieder noch der Vorstand haften für die Verwendung dieses Materials. Es ist Sache des angemeldeten Mitgliedes, zusätzlich angemeldete Personen davon in Kenntnis zu setzten.
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